Wohnmobile werden anders gemietet als Autos. Die Mietzeit ist länger, die Buchung erfolgt oft Monate vorher, und das Fahrzeug ist zugleich Unterkunft. Dieser Mietvertrag ist für Unternehmen, die Wohnmobile und Campingbusse gewerblich vermieten. Für Privatleute, die ihr eigenes Wohnmobil gelegentlich verleihen, ist er nicht ausgelegt.
Was im Wohnmobil-Mietvertrag steht
Paragraf 1 beschreibt das Fahrzeug: Fahrzeugart vom Campingbus bis zum Wohnwagen, Kennzeichen, zulässige Gesamtmasse, Schlafplätze, Sitzplätze mit Gurt und Gasflaschen bei Übergabe. Paragraf 2 legt fest, dass ein Miettag 24 Stunden ab Übergabe umfasst, und regelt die Einweisung vor der Abfahrt. Paragraf 3 bestimmt Fahrer und Fahrerlaubnis. Paragraf 4 enthält einen Zahlungsplan mit Anzahlung bei Buchung und Restzahlung vor Mietbeginn.
Paragraf 6 behandelt, was nur beim Wohnmobil vorkommt: Gasflaschen, Abwassertank, Toilettenkassette und Innenreinigung. Paragraf 7 nennt die Pflichten Ihres Mieters, darunter das Beachten von Gesamtmasse und Durchfahrtshöhe. Es folgen Unfall und Panne mit Feld für Ihren Schutzbrief oder Ihre Hotline, Versicherung und Haftung, Rücktritt und Stornierung sowie besondere Vereinbarungen.
So setzen Sie den Mietvertrag ein
Legen Sie in der Word-Datei Ihre festen Bedingungen an: Anzahlung, Fälligkeit der Restzahlung, Kaution, Selbstbeteiligung, Stornostaffel, Preis für Endreinigung. Tragen Sie bei Paragraf 8.3 ein, wen Ihr Mieter bei einer Panne anruft. Speichern Sie diese Fassung als Hausvorlage.
Ein Beispiel: Ein Paar bucht im Januar zwei Wochen im August. Der Zahlungsplan in Paragraf 4 legt fest, wann die Anzahlung und wann der Rest fällig ist. Storniert das Paar im Juni, greift die Staffel aus Paragraf 11.
Zweites Beispiel: Bei der Rückgabe ist die Toilettenkassette voll. Paragraf 6.3 verlangt die Rückgabe mit entleertem Abwassertank und gereinigter Kassette. Tragen Sie dort Ihre Pauschale ein, dann ist der Betrag vor der Reise bekannt und nicht erst bei der Rückgabe Thema.
Typische Fehler beim Wohnmobil-Mietvertrag
Viele Vermieter sparen sich die Einweisung oder dokumentieren sie nicht. Ihr Mieter kennt dann Gasanlage, Stromversorgung oder Markise nicht, und Schäden entstehen am ersten Abend. Halten Sie die Einweisung im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sie unterschreiben.
Ein zweiter Fehler sind unklare Zeiten. Wenn „Übergabe am Samstag“ im Vertrag steht, aber keine Uhrzeit, kollidieren Rückgabe und nächste Übergabe. Tragen Sie feste Uhrzeiten ein. Und prüfen Sie Ihre Länderliste in Paragraf 7.4 mit Ihrer Versicherung, bevor Sie Fahrten außerhalb Europas zulassen.





