Ein Minibagger auf einer Baustelle wirft andere Fragen auf als ein Mietwagen. Wer transportiert ihn? Wer darf ihn bedienen? Was passiert, wenn die Hydraulik ausfällt? Dieser Mietvertrag ist für Unternehmen, die Baumaschinen, Baugeräte und Werkzeuge gewerblich vermieten. Er regelt die Punkte, die im Maschinenverleih zu Streit führen. Download ohne Anmeldung, als PDF und als Word-Datei.
Was im Mietvertrag für Maschinen und Geräte steht
Paragraf 1 beschreibt den Mietgegenstand mit Hersteller, Typ, Inventar- oder Seriennummer und mitvermietetem Zubehör. Paragraf 2 legt fest, wann die Mietzeit beginnt und wie sie berechnet wird: nach Kalendertagen, nach Arbeitstagen oder nach Wochen und Monaten. Paragraf 2.3 legt die enthaltenen Betriebsstunden je Berechnungstag fest und den Preis für jede weitere Stunde. Paragraf 3 regelt Transport und Einsatzort: Wer liefert, wer sorgt für Zufahrt, und was gilt bei einem Wechsel der Baustelle.
Es folgen Mietpreis, Zahlung und Kaution. Paragraf 6 enthält die Pflichten Ihres Mieters: nur eingewiesenes Personal, Sicherung nach Feierabend, keine Untervermietung. Paragraf 7 trennt Betriebsstoffe und normalen Verschleiß, Paragraf 8 regelt Wartung, Störungen und Ausfall. Paragraf 9 behandelt Versicherung und Haftung, Paragraf 11 die Rückgabe mit Abmeldung, Paragraf 12 Kündigung und Stornierung.
So setzen Sie den Mietvertrag ein
Tragen Sie Ihre festen Bedingungen in die Word-Datei ein: Berechnung nach Kalender- oder Arbeitstagen, Einsatzzeit pro Tag, Preis je Transportfahrt, Kaution, Selbstbeteiligung, Stornoregel. Diese Fassung ist Ihre Hausvorlage. Pro Auftrag ergänzen Sie Mieter, Maschine, Einsatzort und Ansprechpartner auf der Baustelle.
Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen mietet eine Rüttelplatte für eine Woche und arbeitet am Samstag. In Paragraf 2.2 haben Sie angekreuzt, ob Samstage berechnet werden. Damit ist die Abrechnung klar, bevor der Auftrag beginnt.
Zweites Beispiel: Der Mieter fährt den Radlader mitten in der Mietzeit auf eine zweite Baustelle. Paragraf 3.3 verlangt dafür Ihre Zustimmung in Textform. Sie wissen so, wo Ihre Maschine steht, und können mit Ihrer Versicherung klären, ob der neue Einsatzort abgedeckt ist.
Typische Fehler beim Maschinen-Mietvertrag
Der Einsatzort fehlt oder steht nur als Ort ohne Adresse im Vertrag. Bei Diebstahl oder Störung brauchen Sie die genaue Baustelle und einen Ansprechpartner. Tragen Sie beides ein.
Ein zweiter Fehler ist die fehlende Trennung von Verschleiß und Schaden. Ein abgenutzter Zahn am Löffel ist Verschleiß, ein abgebrochener nicht unbedingt. Paragraf 7.2 regelt den normalen Verschleiß. Halten Sie den Zustand bei Übergabe im Protokoll fest, sonst lässt sich die Grenze später kaum ziehen. Lassen Sie Ihre fertige Fassung vor dem Einsatz rechtlich prüfen.





