Bei einem Anhänger hängt viel am Zugfahrzeug Ihres Mieters: Anhängelast, Führerscheinklasse, passende Steckdose. Dieser Mietvertrag ist für Anhängervermietungen und Betriebe, die Anhänger gewerblich vermieten, zum Beispiel neben Transportern oder Baumaschinen. Ein Übergabeprotokoll ist als Anlage enthalten. Download ohne Anmeldung, als PDF und als Word-Datei.
Was im Anhänger-Mietvertrag steht
Paragraf 1 beschreibt den Anhänger: Art, Hersteller, Typ, Kennzeichen, zulässige Gesamtmasse und Stützlast. Paragraf 2 regelt Mietzeit, Übergabe und Rückgabe. Paragraf 3 betrifft Zugfahrzeug und Fahrerlaubnis. Ihr Mieter versichert, dass sein Fahrzeug den Anhänger ziehen darf. Sie dürfen die Übergabe verweigern, wenn Zugfahrzeug oder Fahrerlaubnis nicht passen.
Es folgen Mietpreis, Zahlung und Kaution. Paragraf 6 enthält die Pflichten des Mieters: Abfahrtskontrolle, Ladungssicherung, verbotene Nutzungen und eigene Regeln für Pferdeanhänger. Paragraf 7 regelt Unfall, Schaden und Panne, Paragraf 8 Versicherung, Haftungsfreistellung und Bußgelder. Danach kommen Kündigung, Stornierung, besondere Vereinbarungen und als Anlage das Übergabe- und Rückgabeprotokoll.
So setzen Sie den Mietvertrag ein
Tragen Sie Ihre festen Angaben in die Word-Datei ein: Kaution, Selbstbeteiligung, Stornoregel, erlaubte Länder. Übernehmen Sie zulässige Gesamtmasse und Stützlast aus der Zulassungsbescheinigung. Bei jeder Vermietung notieren Sie zusätzlich das Zugfahrzeug Ihres Mieters.
Ein Beispiel: Ein Kunde möchte einen Autotransporter mit seinem Kombi abholen. Bei der Übergabe stellen Sie fest, dass die Anhängelast des Kombis nicht reicht. Paragraf 3.2 erlaubt Ihnen, die Übergabe zu verweigern. Das steht im Vertrag, bevor es zum Streit an der Theke kommt.
Zweites Beispiel: Ein Pferdeanhänger kommt nicht ausgemistet zurück. Das Protokoll in der Anlage enthält den Punkt „Sauberkeit (bei Pferdeanhänger: ausgemistet)“. Mit dem Eintrag bei der Rückgabe rechnen Sie die Reinigung so ab, wie Sie es im Vertrag festgelegt haben.
Typische Fehler beim Anhänger-Mietvertrag
Das Zugfahrzeug wird nicht notiert. Bei einem Unfall oder einem Schaden an der Kupplung wissen Sie dann nicht, welches Fahrzeug gezogen hat. Tragen Sie Hersteller, Typ und Kennzeichen ein.
Ebenso häufig fehlt die Abfahrtskontrolle. Kupplung, Abreißseil, Beleuchtung und Stützrad prüfen Sie gemeinsam mit dem Mieter am angekuppelten Anhänger. Das Protokoll in der Anlage enthält dafür eine eigene Liste. Lassen Sie Ihre fertige Vertragsfassung vor dem Einsatz rechtlich prüfen.





