Gute Kunden statt guter Verträge? Wenn es nur so leicht wäre
Sie kennen sie aus alten Filmen, die in staubigen Steppen oder abgelegenen Bergdörfern spielen: Menschen mit Handschlagqualität. Bauer Meyer tauscht sein stolzes Pferd gegen fünf Sack Saatgut, beide schlagen ein, und der Vertrag steht. Das Geschäft ist geschlossen, rechtskräftig und unkompliziert. Finden Sie heute noch einen Kunden oder Geschäftspartner, mit dem Sie das wagen, haben Sie entweder viel Schneid oder wohnen in einer außergewöhnlich ehrlichen Gegend. Dabei würde Ihnen der Handschlag viel Zeit und teure Anwälte ersparen.
Mit den Vertragsvorlagen aus unseren Downloads kommen Sie fast so schnell zum Vertrag wie zu Handschlag-Zeiten. Ein paar Punkte sollten Sie trotzdem beachten und prüfen.
Erstens: die Liquidität des Kunden
Im Geschäft mit Leasing-Ware und Leihobjekten sind die Augen oft größer als der Magen. Anders als beim Kaufvertrag zahlt der Kunde keine große Summe vorab, sondern kleine Raten. Diese niedrige Einstiegshürde verleitet Kunden mit großen Träumen und geringen Reserven dazu, über ihre Verhältnisse zu leben. Damit ist am Ende keinem von Ihnen gedient. Kommunizieren Sie deshalb Preise, Gesamtkosten und mögliche Zusatzposten offen und direkt. Bei größerem Vertragsvolumen schadet auch eine kurze Recherche zum Kunden nicht.
Zweitens: die besonderen Anforderungen Ihrer Branche
Je nachdem, in welchem Feld Ihr Verleih arbeitet, stellen Sie besondere Anforderungen an Ihre Kunden. Einige liegen auf der Hand. Beim Verleih von Fahrzeugen prüfen Sie die Gültigkeit des Führerscheins. Beim Verleih von Möbeln, Antiquitäten oder anderer Stellware klären Sie, ob passende und zugängliche Räume vorhanden sind. Fragen Sie sich: Muss jemand eine besondere Versicherung abschließen? Veranlassen Sie diese, oder schließt der Kunde sie separat ab? Haben Sie die Kosten dafür bedacht? (Siehe Punkt eins.)
Drittens: Bedenken Sie, was nach dem Geschäft geschieht
In Ratgebern und Blogbeiträgen wie diesem lesen Endkunden immer wieder den Rat, auf Restwerte, Schäden und Gebrauchsspuren an der Leihware zu achten, alles zu dokumentieren und sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Bevor Sie auf unseren Beitrag gestoßen sind, haben Sie vermutlich schon viele solcher Warnungen gelesen. Das wirft kein gutes Licht auf unsere Branche. Deshalb raten wir Ihnen: Klären Sie vorher, statt nachher zu streiten.
Besprechen Sie mit Ihren Kunden klar, wo normale Gebrauchsspuren aufhören und zu ersetzende Schäden anfangen. Klären Sie, wie Sie Restwerte abschreiben und wo unerwartete Kosten entstehen könnten. Halten Sie den Zustand bei Übergabe und Rücknahme fest, zum Beispiel mit der digitalen Übergabe in Rentsoft mit Checklisten, Bildern und Unterschrift des Kunden.
Kehrt der schöne fünftürige Premiumwagen dank unerwartet intensiver Gebrauchsspuren als Zweieinhalbtürer mit spartanischer Innenausstattung in Ihre Garage zurück, haben Sie dank des detaillierten Vertrags und des Informationsgesprächs zumindest Aussicht auf eine schnelle Klärung.
Besondere Sonderfälle: Eckpunkte für Nischenunternehmen
Diese Punkte betreffen alle Vermieter, reichen aber oft nicht aus. Nicht jeder verleiht Autos und Lieferwagen, und nicht jeder hat nur so umgängliche Kunden wie Oma Grütz aus Winkelstetten. Werfen wir deshalb einen Blick in die Nischen der Vermietungsbranche.
Kostbare Ware: Transport, Lagerung und Sicherung
Gehen Sie täglich mit kostbaren Antiquitäten, zerbrechlicher Keramik, exquisiten Kleidern und Anzügen oder empfindlichen Geräten um, vergessen Sie leicht, dass nicht jeder Ihr Fingerspitzengefühl hat. In diesem Feld scheidet der Versand mit der Post oft aus, sonst geht früher oder später alles zu Bruch. Manchmal können Sie den Endkunden auch beim Auf- und Abbau oder bei der vorübergehenden Lagerung der Ware nicht guten Gewissens allein lassen.
Schwören Sie den Kunden deshalb bei jeder Gelegenheit auf den richtigen Umgang mit dem barocken Festkleid, dem französischen Tischset oder dem Vinci-Copter ein. Vor allem aber nehmen Sie entsprechende Klauseln in den Vertrag auf. Wie muss der Kunde mit den Gegenständen umgehen? Was passiert bei Schäden durch falsche Handhabung? Wie läuft die Lieferung? Und was gilt, wenn der ungeduldige Kunde beschließt, alles vorzeitig in Blasenfolie gewickelt in den nächsten Briefkasten zu stopfen?
Für solche Punkte gibt es nicht immer eine exakt passende Vertragsvorlage. Mit Ihrer Erfahrung passen Sie eine Vorlage aber schnell an.
Unverhoffte Kundenmengen: Wenn mehrere Vertragspartner nötig sind
In den meisten Fällen stellt sich dieses Problem nicht. Am ehesten kennen Sie es aus der Immobilienvermietung: Was gilt, wenn zwei Kunden gleichzeitig dasselbe Objekt mieten?
In der Wohnungsvermietung ist das ein alter Hut, vor allem bei Wohngemeinschaften. Mehrere Personen bewohnen gleichzeitig dieselbe Wohnung. Wer haftet für Schäden, wer zahlt die Miete, wer steht in der Pflicht? Die Antwort lautet: alle. Der Vermieter nimmt jede Mietpartei in den Vertrag auf, und jede unterschreibt separat. Steigen einzelne aus, bleibt der Vertrag bestehen.
Was können Sie aus diesem Beispiel für Ihre eigene Branche lernen?
Angenommen, Sie vermieten für ein Jahr einen kleinen Reisebus an eine Studentengruppe. Für einen Einzelnen wäre das Geschäft zu teuer, nur die Gruppe hat die nötigen Rücklagen. Später kommen eventuell einige hinzu, andere springen ab. Gestalten Sie den Vertrag flexibel nach dem Vorbild der WG-Vermietung, werden Sie den besonderen Ansprüchen dieser Kundengruppe gerecht.
Schwerer Verschleiß an schweren Maschinen
Die üblichen Gebrauchsspuren eines Pkw sind überschaubar. Nach einem voll vermieteten Jahr sind die Reifen etwas abgenutzt, das Getriebe hat Abrieb erzeugt, vielleicht müssen Sie einige Filter und das Öl kontrollieren. Bei anderen Mietobjekten ist es komplizierter.
Bohrmaschinen verschleißen bei intensivem Gebrauch so manchen Bohrkopf, die Spannfutter bekommen Spiel, und die Motoren laufen heiß, wenn der Baustaub schlecht abgesaugt wird. Diese und ähnliche Maschinen haben sehr verschleißintensive Bauteile. Vermieten Sie seit Jahren Spezialwerkzeug, kalkulieren Sie diese Zusatzkosten längst ein. Steigen Sie neu in die Branche ein, stoßen Sie hier schnell auf Probleme. Wieder stellt sich die Frage: Wo hören Gebrauchsspuren auf, und wo fangen Schäden an? Hier ist die Grenze deutlich unübersichtlicher. Verbogene Sägeblätter, lockere Spannfutter, ausgeleierte Zangen und Scheren sind oft Folge des normalen Gebrauchs, machen die Maschinen aber häufig vollständig oder teilweise funktionsunfähig.
Wo die Grenzen liegen, können wir in diesem Beitrag nicht klären. Hier helfen Ihnen Erfahrung, strenge Wartungszyklen und das ausführliche Gespräch mit dem Kunden.
Ob Vertragsvorlage oder Erfahrung: Rentsoft hilft
Für viele Menschen sind komplizierte Verträge ein Graus, ein unvermeidbares Übel, mit dem sie leben müssen. Fühlen Sie sich im Dschungel der Paragrafen verloren, sind Sie damit nicht allein. Für Sie schreiben wir diese Beiträge, und für Sie bereiten wir zusammen mit unseren Rechtsexperten Vertragsvorlagen vor. Von soliden Verträgen und guten Geschäften profitieren Sie und Ihre Kunden.
